Wer bezahlt die Therapie?

Die Behandlung verschreibt grundsätzlich der Arzt und die Krankenkasse zahlt die Kosten. Ergotherapie kann normalerweise von jedem Arzt verordnet werden (Heilmittelverordnung). Auf einer Verordnung werden meist 10 Termine verschrieben.

Eine Ergotherapie bei Kindern kann sinnvoll sein, wenn bei einem Kind die körperliche, geistige und seelische Entwicklung verzögert ist oder wenn sich ein Kind in der Motorik, der Wahrnehmung oder im Sozialverhalten nicht altersgemäß entwickelt. Derartige Problem können in den U-Untersuchungen beim Kinderarzt erkannt werden. Auch Kindergärten und Schulen können eine Empfehlung aussprechen.

Seit dem 1. Januar 2021 können auch Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten auch Ergotherapie verordnen – allerdings nur bei psychischen Erkrankungen sowie bei bestimmten Erkrankungen des zentralen Nervensystems und Entwicklungsstörungen.

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